{"id":622,"date":"2019-04-05T09:26:23","date_gmt":"2019-04-05T07:26:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.die-it-master.de\/projects\/wp_maike\/?page_id=622"},"modified":"2025-05-18T12:34:42","modified_gmt":"2025-05-18T10:34:42","slug":"vereinssatzuung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.stadtbadbockenem.de\/?page_id=622","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"622\" class=\"elementor elementor-622 elementor-bc-flex-widget\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-fd5124a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"fd5124a\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7d264eb\" data-id=\"7d264eb\" data-element_type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7a1530f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7a1530f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><h1>Satzung des \u201eStadtbadf\u00f6rdervereins Bockenem e. V. (SFV Bockenem e. V.)\u201c<\/h1><\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-64a6209 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"64a6209\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-d64f37c\" data-id=\"d64f37c\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7178f3e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7178f3e\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p>\u00a0<\/p><h3>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3><p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eStadtbadf\u00f6rderverein Bockenem e. V. (SFV Bockenem e. V.)\u201c.<\/p><p>Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nr. 200056 eingetragen. Sitz des Vereins ist Bockenem. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><h3>\u00a7 2 Vereinszweck<\/h3><p>(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Schwimmsports.<\/p><p>(2) Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht:<br \/>Durch die Beschaffung und Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln f\u00fcr den Betrieb des Stadtbades Bockenem, soweit die Geldmittel durch den Tr\u00e4ger nicht bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Die Bestrebungen des Vereins sind darauf gerichtet, das Stadtbad langfristig zu erhalten und die Attraktivit\u00e4t des Stadtbades zu erh\u00f6hen.<\/p><p>(3) Der Verein wird sehr eng mit der Stadt Bockenem als Tr\u00e4ger des Stadtbades, den \u00f6rtlichen Schulen, der DLRG sowie dem Schwimmverein Poseidon zusammenarbeiten.<\/p><h3>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3><p>(1) Mitglied des Vereins kann jede mindestens 16-j\u00e4hrige nat\u00fcrliche und jede juristische Person des privaten und \u00f6ffentlichen Rechts, jede Handelsgesellschaft und jeder andere Verein werden. Die Mitgliedschaft nat\u00fcrlicher Personen mit Wohnsitz Bockenem und juristischer Personen mit Gesch\u00e4ftssitz Bockenem beginnt mit der Zahlung des 1. Jahresmitgliedsbeitrages ohne dass es einer besonderen Entscheidung von Vorstand oder Mitgliederversammlung bedarf. Einwohner der Stadt Bockenem k\u00f6nnen nicht von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden; Regelungen \u00fcber sp\u00e4tere verhaltensbedingte Ausschl\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt (vgl. \u00a7 4).<\/p><p>(2) \u00dcber die Mitgliedschaft von nat\u00fcrlichen Personen, Firmen, Vereinen bzw. sonstigen Organisationen, die in Bockenem weder ihren Wohnsitz noch den Gesch\u00e4ftssitz haben, entscheidet der Vorstand.<\/p><p>(3) Eine Mitgliedschaftserkl\u00e4rung wird nur wirksam, wenn gleichzeitig eine auf die Mitgliedsbeitr\u00e4ge bezogene Einzugserm\u00e4chtigung erteilt wird.<\/p><p>(4) Die Mitgliedschaft von Firmen, Vereinen bzw. sonstigen Organisationen begr\u00fcndet f\u00fcr deren Mitarbeiter, Mitglieder u. a. keine besonderen Rechte, die sie gegen\u00fcber dem SFV Bockenem geltend machen k\u00f6nnten.<\/p><p>(5) Die Haftung von Vereinsmitgliedern ist auf Vorsatz und grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten beschr\u00e4nkt.<\/p><h3>\u00a7 4 Verlust der Mitgliedschaft<\/h3><p>(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.<\/p><p>(2) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden. Die schriftliche K\u00fcndigung muss dem Vorstand am 30. 09. des jeweiligen Jahres vorliegen. Ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p><p>(3) Mitglieder k\u00f6nnen aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sie den Interessen oder dem Ansehen des Vereins zuwider handeln, der Jahresbeitrag nicht bis zum 31. 03. des laufenden Jahres abgebucht werden konnte bzw. anderweitig entrichtet wurde. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft der Vorstand nach Anh\u00f6rung. \u00dcber Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung im Rahmen der turnusm\u00e4\u00dfigen Jahreshauptversammlung. Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p><h3>\u00a7 5 Mitgliedsbeitrag<\/h3><p>(1) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p><p>(2) Der Mitgliedsbeitrag gilt f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ftsjahr; er ist auch dann in voller H\u00f6he f\u00e4llig, wenn die Mitgliedschaft nicht zum 01. 01. des Jahres erkl\u00e4rt wird. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird mit dem Beitritt und in den Folgejahren zum 01.01 des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig; er wird durch Einzugserm\u00e4chtigung erhoben.<\/p><h3>\u00a7 6 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/h3><p>(1) Stimmberechtigt sind alle Einzelmitglieder sowie alle Mitglieder einer beigetretenen Familie ab vollendetem 16. Lebensjahr sowie die schriftlich Bevollm\u00e4chtigten der juristischen Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teilnehmen. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Auch juristische Personen, Gruppen, Vereine und Organisationen haben nur eine Stimme.<\/p><p>(2) Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen voll gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Personen, die Mitglied des Vereins sind.<\/p><h3>\u00a7 7 Organe<\/h3><p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung k\u00f6nnen weitere Organe gebildet werden.<\/p><h3>\u00a7 8 Vorstand<\/h3><p>(1) Der Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, der\/dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Schatzmeister\/in, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in den Beisitzern und je einer von der DLRG und dem Schwimmverein Poseidon vorzuschlagenden Person, die auch Mitglied des SFV Bockenem sein muss. Vertretungsberechtigt sind zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam, unter denen der\/die Vorsitzende \u2013 bei deren Verhinderung der\/die 1. Stellvertretende Vorsitzende \u2013 sein muss. <br \/>Der Vorstand im engeren Sinne (\u00a7 26 BGB) besteht aus den Vorsitzenden, dem\/der Schatzmeister\/in und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in. Die Eintragung im Vereinsregister ist auf diesen Personkreis begrenzt.<br \/>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrem Kreis bis zu vier Beisitzer, die im Vorstand stimmberechtigt mitarbeiten. Die Stadt Bockenem ist berechtigt, einen weiteren Beisitzer zu benennen, dieser muss Mitglied im SFV sein. Der Vorstand kann bestimmte Aufgaben auf die Beisitzer delegieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Beisitzer als Verantwortlichen f\u00fcr die Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit (einschlie\u00dflich des Internetauftritts).<\/p><p>(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine dreij\u00e4hrige Amtszeit gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt und f\u00fchren die Gesch\u00e4fte bis dahin weiter.<\/p><p>(3) Der Vorstand versammelt sich auf Einladung der\/des Vorsitzenden, so oft die Angelegenheiten des Vereins es erfordern. Er ist einzuberufen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder es beantragen. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandmitglieder \u2013 darunter entweder der Vertreter der DLRG oder des Schwimmvereins Poseidon &#8211; anwesend ist.<\/p><p>(4) Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins ehrenamtlich. Er fasst Beschl\u00fcsse mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Sitzungsleiterin\/des Sitzungsleiters den Ausschlag. Beschl\u00fcsse durch die in wesentliche Belange der DLRG oder des Schwimmvereins Poseidon eingegriffen werden, bed\u00fcrfen wenn sie von diesen nicht mitgetragen werden, der Zustimmung der Mitgliederversammlung um wirksam zu werden.<\/p><p>(5) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: Organisation der laufenden Vereinsarbeit, Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung mit Aufstellung einer Tagesordnung und Erstellung eines Sitzungsprotokolls, Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederver- sammlung, Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens, Aufstellung eines j\u00e4hrlichen Haushaltsplanes, Abgabe eines Rechenschaftsberichtes, Rechnungslegung gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung, Beschlussfassung \u00fcber Mitglieder, Vertretung des Vereins gegen\u00fcber der Stadt Bockenem.<\/p><p>(6) \u00dcber die Vorstandssitzungen und deren Beschl\u00fcsse sind Niederschriften anzufertigen, die von der Sitzungsleitung und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen sind.<\/p><h3>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/h3><p>(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel w\u00e4hrend der Freibadsaison sp\u00e4testens aber im Juni eines Jahres statt.<\/p><p>(2) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn die Einberufung von einem F\u00fcnftel der Mitglieder oder vom Vorstand beantragt wird.<\/p><p>(3) Mitgliederversammlungen werden von der\/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung von der Vertretung einberufen. Die Tagesordnung ist mitzuteilen. Die Information der Mitglieder erfolgt mindestens drei Wochen vorher durch Ver\u00f6ffentlichung in der kostenlos verteilten Wochenzeitung (z. Zt. \u201eRuBS\u201c): Mitglieder au\u00dferhalb des Verbreitungsgebietes dieser Zeitung werden schriftlich eingeladen. Soweit m\u00f6glich erfolgt die Einladung per E-Mail. Zus\u00e4tzlich wird die Tagesordnung der Sitzung in den Aushangk\u00e4sten der Stadt ausgeh\u00e4ngt.<\/p><p>(4) Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung \u00fcber die beschlossen werden soll, m\u00fcssen der\/dem Einladenden sp\u00e4testens 7 Tage vor dem Sitzungstag schriftlich vorliegen und eine Beschluss- empfehlung enthalten. Die Antr\u00e4ge sind schriftlich und in der Versammlung zus\u00e4tzlich m\u00fcndlich zu begr\u00fcnden.<\/p><p>(5) Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:<br \/>a) Die Genehmigung der Niederschrift \u00fcber die vorangegangene Mitgliederversammlung.<br \/>b) Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer.<br \/>c) Die Aussprache \u00fcber den Rechenschaftsbericht und den Bericht der Kassenpr\u00fcfer.<br \/>d) Die Entscheidung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes.<br \/>e) Die Bestimmung eines Wahlleiters zur Durchf\u00fchrung von Wahlen.<br \/>f) Die Wahl des Vorstandes.<br \/>g) Die Durchf\u00fchrung von Erg\u00e4nzungswahlen zum Vorstand.<br \/>h) Die Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern. <br \/>i) Die Einf\u00fchrung bzw. Neufestsetzung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Nutzungsentgelten.<br \/>j) Die Entscheidung \u00fcber die F\u00f6rderung gr\u00f6\u00dferer bauliche Ma\u00dfnahmen der Stadt soweit deren Finanzierung nicht aus dem Vereinsetat des laufenden Jahres m\u00f6glich ist.<br \/>k) Der Beschluss \u00fcber den Haushalt.<br \/>l) Die Verleihung der beitragsfreien Ehrenmitgliedschaft.<br \/>m) Die Festlegung von Entgelten f\u00fcr Leistungen Dritter.<br \/>n) Die Entscheidung \u00fcber Beschwerden gegen vom Vorstand ausgesprochene Ausschl\u00fcsse.<br \/>o) Satzungs\u00e4nderungen.<br \/>p) Die Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<br \/>q) Die Entscheidung \u00fcber eine Vereinsaufl\u00f6sung. <br \/>r) Information \u00fcber die aktuelle Finanzsituation des Stadtbades (Vorjahr und Planung).<\/p><p>(6) Die ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft bzw. w\u00e4hlt durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die \u00c4nderung des Vereinszwecks (\u00a7 2), alle anderen Satzungs\u00e4nderungen, die Aufnahme zus\u00e4tzlicher Tagesordnungspunkte \u00fcber die beschlossen werden soll und Beschl\u00fcsse zur Vereinsaufl\u00f6sung erfordern die Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimm- berechtigt sind Mitglieder und Vertreter juristischer Personen nur dann, wenn die Mitgliedsbeitr\u00e4ge entrichtet worden sind. Vertreter m\u00fcssen nachweisen, dass sie vertretungsberechtigt sind.<\/p><p>(7) Wahlen und Abstimmungen werden offen durch Handaufheben durchgef\u00fchrt. Auf Antrag eines Mitgliedes ist schriftlich oder geheim abzustimmen bzw. zu w\u00e4hlen. Die Mitgliederversammlung bestimmt besondere Z\u00e4hlhelfer.<\/p><p>(8) \u00dcber die Mitgliederversammlungen und deren Beschl\u00fcsse sind Niederschriften anzufertigen, die von der Sitzungsleitung, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen sind.<\/p><h3>\u00a7 10 Rechnungspr\u00fcfung<\/h3><p>(1) Zur Pr\u00fcfung der Finanzen und der Ablauforganisation des Vereins sind zwei Rechnungspr\u00fcfer zu bestellen, die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr jeweils drei Gesch\u00e4ftsjahre gew\u00e4hlt werden. Einmalige Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen im Verein kein anderes Amt bekleiden; sie m\u00fcssen Mitglied des Vereins sein.<\/p><p>(2) Die Rechnungspr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Bericht und empfehlen die Ent- lastung \/ Nichtentlastung der Schatzmeisterin\/des Schatzmeisters und ggf. des gesamten Vorstandes.<\/p><h3>\u00a7 11 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3><p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p><p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p><p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p><p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p>F\u00fcr Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p><h3>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/h3><p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden (vgl. \u00a7 9 Abs. 6).<\/p><p>(2) Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist. F\u00fcr den Fall, dass die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig ist, ist innerhalb von vier Wochen erneut zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist, wenn hierauf in der Einladung besonders hingewiesen worden ist.<\/p><p>(3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Bockenem, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p><p>(4) Die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder tragen die Verantwortung f\u00fcr eine sachgerechte Abwicklung des Vereins und die Ausf\u00fchrung der entsprechenden Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p><h3>\u00a7 13 Inkrafttreten<\/h3><p>Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am\u00a019.01.2009 beschlossen. \u00a7 12 Abs. 3 wurde durch Beschluss der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung vom 24.08.2009 neu gefasst. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des \u201eStadtbadf\u00f6rdervereins Bockenem e. V. (SFV Bockenem e. V.)\u201c \u00a0 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eStadtbadf\u00f6rderverein Bockenem e. V. (SFV Bockenem e. V.)\u201c. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nr. 200056 eingetragen. Sitz des Vereins ist Bockenem. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. 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